Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Pressemitteilung

Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern:

Auch Arbeitslosengeld II-Empfänger haben Rechte!

Mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung über angeblichen Leistungsmissbrauch beim Arbeitslosengeld II weist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, mit Nachdruck darauf hin, dass die zur Begründung herangezogene, von Juli bis September 2005 durch ein von der Bundesanstalt für Arbeit beauftragtes privates Callcenter durchgeführte Telefonaktion in keiner Weise eine derartige Schlussfolgerung rechtfertigt.

„Auch wer Sozialleistungen bezieht, muss sich weder überfallartige Telefonbefragungen noch unangemeldete Hausbesuche gefallen lassen“, so Neumann heute am Rande der 70. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Lübeck.

Neumann: "Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen der Ablehnung der Teilnahme an freiwilligen Befragungen und dem Verdacht auf Leistungsmissbrauch ist unseriös und nicht hinnehmbar. Selbstverständlich haben Betroffene das Recht, sich auf ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu berufen und die Beantwortung von Fragen am Telefon zu verweigern“.

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
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verantwortlich: SG 1/2005

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