Schwerin, den 07. November 2001
Landesbeauftragter
für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Pressemitteilung
Sicherheitspaket
weiterhin in der Kritik
Zur Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des
internationalen Terrorismus durch das Bundeskabinett erklären die
Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thürigen und
Schleswig-Holstein:
Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Bündel von erneuten
Verschärfungen der Sicherheitsgesetze ist unter rechtsstaatlichen Aspekten
nicht akzeptabel. Zwar ist der ursprüngliche Entwurf von Innenminister
Schily an einigen Stellen korrigiert worden, gleichwohl ist insgesamt Folgendes
festzustellen:
- Der Gesetzentwurf schießt weit über das Ziel einer
angemessenen und zielorientierten Reaktion auf die Terroranschläge vom 11.
September hinaus.
- Er sieht für Polizei und Geheimdienste neue Befugnisse vor, die
sensible Bereiche des Rechtsstaates wie die förderale Struktur der
Polizei, die Trennung von Polizei und Geheimdiensten sowie die Unterscheidung
von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr empfindlich stören. Statt dass die
Notwendigkeit hierfür begründet würde, werden
verfassungsrechtliche Bindungen wie überflüssiges Beiwerk beiseite
geschoben.
- Die Frage, welchen Sicherheitsgewinn die vielen Antiterrorgesetze
der letzten 20 Jahre gebracht haben, wird nicht gestellt; damit wird auch der
Frage aus dem Weg gegangen, welche Vollzugsdefizite bei den deutschen
Sicherheitsbehörden bestehen. Die Erweiterung der Aufgaben der
Verfassungsschutzbehörden mit schwammigen Begriffen wie Bestrebungen
gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das
friedliche Zusammenleben der Völker erweckt beispielsweise den
Eindruck, als habe es nicht längst vor dem 11. September zu den Aufgaben
der Verfassungsschutzbehörden gehört, Gewaltbestrebungen oder darauf
gerichtete Vorbereitungshandlungen von Ausländern zu beobachten.
Im Einzelnen stechen aus der Vielzahl der angestrebten
Veränderungen die folgenden besonders hervor:
- Das Bundeskriminalamt soll bei sämtlichen öffentlichen und
nichtöffentlichen Stellen ohne nähere Begründung zur
Erfüllung seiner Aufgabe als Zentralstelle oder sonst zu
Zwecken der Auswertung Daten erheben dürfen. Damit wird eine
Grauzone eröffnet, die zu Vorfeldermittlungen des BKA ohne justizielle
Aufsicht führt, die deutlich über die vom Grundgesetz zugelassene
unterstützende Zentralstellenfunktion hinausgehen und die die
Zuständigkeiten der Länder zur Gefahrenabwehr ignorieren. Wie weit
dieser Spielraum definiert wird, sieht man daran, dass das BKA seit Tagen
versucht, bei Firmen und öffentlichen Stellen in den Bundesländern
umfangreiche Datenbestände zu erheben und damit Abgleiche
durchzuführen, ohne dass die gesetzlichen Bestimmungen der Rasterfahndung
eingehalten werden.
- Die Geheimdienste, neben den Verfassungsschutzbehörden
teilweise auch der Militärische Abschirmdienst und der
Bundesnachrichtendienst, sollen umfangreiche Auskunftsansprüche
gegenüber Banken, Post- und Telekommunikations- und Teledienstunternehmen
über die dort vorhandenen Daten und gegenüber Luftverkehrsunternehmen
über alle Reisebewegungen erhalten. Anders als bei polizeilichen
Ermittlungen soll es nicht darauf ankommen, ob die Betroffenen sich in
irgendeiner Weise strafrechtlich verdächtig gemacht haben. Zudem wird
durch die neuen Ermittlungsbefugnisse der Geheimdienste auf Gebieten, für
die die Polizei zuständig ist, das verfassungsrechtliche Trennungsgebot
verletzt. Zwar sollen diese Maßnahmen im Gegensatz zum Vorentwurf nur
durch die Behördenleitung bzw. das Ministerium angeordnet werden
können, außerdem sind parlamentarische Kontrollen und eine
spätere Benachrichtigung der Betroffenen vorgesehen. Einer Gesetzgebung,
die explizit unter dem Motto betrieben wird, Hindernisse müssten
weggeräumt werden, damit die Zusammenarbeit zwischen den Behörden
reibungslos funktioniert, ist aber zuzutrauen, dass derartige
Verfahrenshindernisse bei nächster Gelegenheit bereinigt werden.
- Aus der Begründung ist ersichtlich, dass sogar geplant ist, dem
Bundesamt für den Verfassungsschutz die Durchführung des Großen
Lauschangriffs in Privatwohnungen zu gestatten, wenn es zur effektiven
Bekämpfung des Ausländerterrorismus notwendig erscheint. Die
entsprechende Gesetzesformulierung soll im Laufe der Parlamentsberatungen
nachgeschoben werden.
- Die Möglichkeit der Aufnahme biometrischer Merkmale in
Pässe und Ausweise soll ausdrücklich eröffnet werden.
Während bei Deutschen die Einzelheiten einem Ausführungsgesetz
vorbehalten bleiben, sollen solche Dokumente für Ausländerinnen und
Ausländer per Rechtsverordnung durchgesetzt werden. Die Frage, ob die
biometrischen Merkmale auch außerhalb des Verfügungsbereiches der
Betroffenen, also z.B. in zentralen oder dezentralen Referenzdateien
gespeichert werden dürfen, wird ausdrücklich offen gelassen. Damit
sieht der Gesetzentwurf ohne Notwendigkeit die Einführung einer komplexen
neuen Technologie vor, ohne offen zu legen, welche Nutzungen insbesondere von
Fingerabdrücken und Gesichtsgeometrie durch die Polizei oder andere
Behörden möglich und geplant sind.
- In einer Vielzahl von ausländerrechtlichen Bestimmungen wird
ohne Nachweis der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit in
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der nicht deutschen
Mitbürger eingegriffen. Auf jeden Fall abzulehnen ist, dass die sensiblen
und für die Betroffenen unter Umständen buchstäblich
lebensbedrohlichen Informationen aus Asylanträgen ohne Schutzvorkehrungen
an die Geheimdienste übermittelt werden sollen; selbst die
Weiterübermittlung an den Geheimdienst des Verfolgungsstaates ist nicht
ausgeschlossen. Durch die beim BKA vorgesehene zentrale Speicherung von
Fingerabdrücken und von Sprachprofilen vieler Ausländerinnen und
Ausländer wird eine polizeilich vielfach nutzbare Vorratsdatenverarbeitung
aufgebaut.
- Zum ersten Mal sollen sogar Sozialdaten in die Rasterfahndung
einbezogen werden dürfen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Deutsche Bundestag die Gesetzentwürfe
der Regierung einer gründlichen Beratung unterzieht. Möglicherweise
ist es sinnvoll, wirklich eilbedürftige Teile vorzuziehen und die nicht
terrorismusbezogenen Vorhaben ohne Zeitdruck und mit der gebotenen
verfassungsrechtlichen Sensibilität zu beraten.