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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern

Datenschutz und Telefax

Orientierungshilfe

Stand: 2003

 

I. Konventionelle Telefaxgeräte

Telefaxgeräte sind einfach zu bedienende Geräte, mit denen Informationen - auch personenbezogene Daten - schnell übertragen werden können. Nicht allen Nutzern sind jedoch die technischen Funktionsmerkmale dieser Geräte sowie deren Gefährdungspotentiale und Missbrauchsmöglichkeiten bekannt.

Bei einer Übertragung von Informationen per Telefax ist vor allem die Vertraulichkeit der Daten gefährdet:

Diese Gefahren können Anbieter der Telekommunikationsnetze und -dienste nicht abwehren. Deshalb ist insbesondere die absendende Stelle für die ordnungsgemäße Übertragung und die richtige Einstellung der technischen Parameter am Telefaxgerät verantwortlich. Öffentliche Stellen haben gemäß § 21 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine angemessene Datensicherheit zu gewährleisten.

Um den datenschutzgerechten Umgang mit Telefaxgeräten weitgehend zu sichern, sollten folgende Empfehlungen umgesetzt werden:

 

II. Telefax und Bürokommunikationslösungen

Rechner mit Standard- oder Bürokommunikationssoftware können um Hard- und Softwarekomponenten erweitert werden, mit deren Hilfe Telefaxe gesendet und empfangen werden können (integrierte Telefaxlösungen). Lösungen für den Faxbetrieb werden sowohl für Einplatzrechner als auch für Rechnernetze angeboten.

Allerdings birgt der Betrieb integrierter Telefaxlösungen (Installation, Bedienung und Wartung) gegenüber dem konventionellen Telefaxgerät zusätzliche Gefahren in sich, da beispielsweise die verwendeten Faxmodems bzw. -karten oft nicht nur für Telefaxsendung und -empfang geeignet sind, sondern auch andere Formen der Datenübertragung und des Zugriffes ermöglichen.

Über die bereits genannten Maßnahmen hinaus sollten daher beim Umgang mit integrierten Telefaxlösungen die folgenden Hinweise berücksichtigt werden: