Ergebnisse der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder:
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Datenschutzbeauftragte fordern mehr Respekt vor den Grundrechten
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Berliner Erklärung: Herausforderungen für den Datenschutz
zu Beginn des 21. Jahrhunderts
Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Berlin, 4. April 2008
Zum Abschluss der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes
und der Länder in Berlin hat der diesjährige Konferenzvorsitzende,
der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
Peter Schaar, gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit, der die Datenschutzkonferenz im nächsten
Jahr leiten wird, die Konferenzergebnisse vorgestellt.
Im Mittelpunkt der Datenschutzkonferenz stand die Frage, wie Datenschutz im
21. Jahrhundert gesichert werden kann. Sie hat hierzu eine Berliner Erklärung
beschlossen.
Peter Schaar sagte: Wir brauchen eine neue Datenschutzkultur. Die Regelungen
insbesondere zum Großen Lauschangriff, zur Telekommunikationsüberwachung,
zur Rasterfahndung, zur Online -Durchsuchung, zur automatischen Auswertung
von Kfz-Kennzeichen und zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten
haben die verfassungsrechtlich zwingende Balance zwischen Sicherheitsbefugnissen
der staatlichen Behörden und persönlicher Freiheit der Bürgerinnen
und Bürger missachtet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Reihe
von grundlegenden Entscheidungen diese Balance wieder hergestellt und damit
auch den Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
größtenteils Rechnung getragen.
Weitere Entschließungen der Konferenz
- Folgen des Urteils des BVerfG vom 27.02.2008 zur heimlichen Online-Durchsuchung
privater Computer
- Novellierung des BKA-Gesetzes
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen außerhalb des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
- Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Daten) in Europa
- Abkommen zum Datenaustausch mit den USA
- Datenschutzgerechtes Identitätsmanagement
- Medienkompetenz und Datenschutzbewusstsein in der jungen „Online-Generation“
Die Datenschutzkonferenz beschäftigte sich auch mit der Frage, ob - wie
von Landespolitikern behauptet - datenschutzrechtliche Anforderungen die Gewährleistung
des Kindeswohls behindern. Auf Basis der Vorarbeiten ihres Arbeitskreises „Gesundheit
und Soziales“ kamen die Datenschutzbeauftragten zu dem Ergebnis, dass derartige
pauschale Schuldzuweisungen jeglicher Grundlage entbehrten. Die Datenschutzbeauftragten
werden sich weiterhin konstruktiv an der Diskussion beteiligen, wie das Kindeswohl
unter Wahrung besonderer Vertrauensbeziehungen zwischen den Beteiligten gestärkt
werden kann.
Auch der Arbeitnehmerdatenschutz war ein Thema auf der Konferenz. Die Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder treten bereits seit Jahren für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
ein. Der Deutsche Bundestag hat diese Position in wiederholten einstimmig angenommenen
Entschließungen unterstützt. Die Datenschutzbeauftragten erwarten,
dass die Bundesregierung jetzt endlich tätig wird.
Die nächste nationale Datenschutzkonferenz findet am 6./7.November 2008
in Bonn wiederum unter Vorsitz des Bundesdatenschutzbeauftragten statt.
Nummer: /2008
Erscheinungsdatum: 04.04.2008